Gewerblicher Landschaftsbau

Neue EU-Verpackungsverordnung: Transporttrays gelten als Verpackung

FW
Verfasst von Firmenweb Redaktion
Lesedauer: 3 Minuten
EU-Verpackungsverordnung: Transporttrays
© Akintevs / istockphoto.com
Inhaltsverzeichnis
Am 22. November 2023 hat das Europäische Parlament Änderungen der Vorschläge zur EU-Verpackungsverordnung beschlossen. Diese Änderungen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Gartenbaubranche haben. Die neue Verordnung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 alle Verpackungen mit einem Gewicht von mehr als 10 Gramm recycelbar sein müssen. Dies betrifft auch die Verpackungen für Pflanzen und Blumen. Die Verpackungen müssen aus recycelten Materialien hergestellt werden und dürfen keine schädlichen Stoffe enthalten. Außerdem müssen sie so gestaltet sein, dass sie leicht zu öffnen sind und keine Verletzungsgefahr darstellen.
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Entscheidende Änderungen in der Verpackungsverordnung der EU

Die EU-Verpackungsverordnung regelt die Verwendung von Verpackungen und Verpackungsmaterialien in der EU. Sie soll sicherstellen, dass Verpackungen umweltfreundlich sind und die Gesundheit der Verbraucher nicht gefährden. Die Änderungen der EU-Verpackungsverordnung betreffen vor allem den Einsatz von Kunststoffen in Verpackungen und deren Recyclingfähigkeit. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Einstufung von Blumentöpfen und Transporttrays (Transportschalen). Während bisher Blumentöpfe als Verpackung eingestuft wurden, soll dies in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Jedoch gibt es Bedenken seitens des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) hinsichtlich der Einstufung von Transporttrays als Verpackung.

In der folgenden Tabelle werden diese Änderungen zusammengefasst.

ObjektVorherige EinstufungNeue Einstufung
BlumentöpfeVerpackungKeine Verpackung
TransporttraysKeine VerpackungVerpackung

Mögliche Folgen für den Gartenbau & die Kunden

Sollte der Vorschlag bezüglich der Transporttrays in der EU-Verordnung Beifall finden, könnte dies erhebliche Konsequenzen für den Gartenbau haben. Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender Generalsekretär des ZVG, äußerte Bedenken, dass dies zur Teilnahme an einem Rücknahmesystem (dualem System) führen und damit die Kosten für die Branche vervielfachen würde. Dies würde bedeuten, dass der Gartenbau die Kosten für die Entsorgung von Transporttrays selbst tragen müsste. Dies könnte dazu führen, dass viele Betriebe ihre Produktion einstellen müssten oder die Kosten für die Entsorgung der Trays würden auf die Verbraucher umgelegt werden, was wiederum zu höheren Preisen für die Produkte führen würde.

Forderung des ZVG: Streichung des Wortes "Transport Tray"

Wegen dieser Bedenken appellierte der ZVG an die Staatssekretärinnen im Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium und fordert folgende Maßnahmen:

  1. Einsatz für eine Streichung des Wortes „transport trays“ im neuen Verordnungstext in den Verhandlungen im Rat.
  2. Engagement im Trilog für eine Streichung des Wortes „transport trays“.
  3. Kommunikation mit den zuständigen EU-Abgeordneten zur Förderung dieser Streichung.

Hintergrund: Reduzierung der Verpackungsabfälle

Die EU-Verordnung ist Teil eines breiteren Vorschlags der Europäischen Kommission, der im November vorgelegt wurde. Er beinhaltet eine Reduzierung der Verpackungsabfälle um 15% pro Mitgliedsstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018. Nach Ansicht des ZVG sollten Transporttrays, die ausschließlich für den Transport von Blumentöpfen in Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) verwendet werden und nicht an den Verbraucher gelangen, nicht als Verkaufsverpackungen eingeordnet werden.

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